Wozu braucht es eine AGB bei Geistheilung?
Wie im Hinweis zur Geistheilung bereits anhand des Gerichtsurteils von 2004 über die Praxis der Geistheilung hingewiesen wird, bin ich als Geistheiler in Deutschland rechtlich verpflichtet, auf die Paragraphen des Behandlungsvertrags einer Geistheilung, spirituellen Beratung sowie einer Ausbildung in Geistheilung hinzuweisen. Bevor von meiner Seite aus eine gewünschte Behandlung oder Dienstleistung erfolgt, muss der Klient folgende AGB lesen und unterschreiben. Hierzu erhalten Sie von mir eine PDF-Datei, die Sie mir vor der Behandlung unterschrieben per Mail oder postalisch zusenden.
Der Behandlungsvertrag in meiner Praxis für Geistheilung:
Behandlungsvertrag
Klient/in Herr/Frau (nachfolgend Klient)
Name: _______________________________________________
Anschrift: _______________________________________________
geboren am: _______________________________________________
Telefon: _______________________________________________
E-Mail: _______________________________________________
und
Sebastian Valentin Hauser
Ahornstraße 4 78661 Dietingen
E-Mail: info@heilerpraxis-hauser.de
schließen folgenden Behandlungsvertrag:
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist eine energetisch-mediale Behandlung (Geistheilung) des Patienten.
Die Behandlungen des Geistheilers umfassen unter anderem auch wissenschaftlich und
schulmedizinisch nicht anerkannte naturheilkundliche Heilverfahren.
§ 2 Versprechen auf Heilung
Auf alle Behandlungsmethoden darf rechtlich keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Versprechen auf Heilung gegeben wird.
§ 3 Behandlungshinweis
Der Patient wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung eines Geistheilers eine ärztliche
Therapie nicht vollständig ersetzt. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird der
Geistheiler unverzüglich eine Weiterleitung an einen Arzt oder Heilpraktiker veranlassen. Dies gilt auch dann,
wenn dem Geistheiler aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots eine Behandlung
nicht möglich ist.
§ 4 Schweigepflicht
Der Geistheiler verpflichtet sich, über alles Wissen, das er in seiner Berufsausübung über
den Klienten erhält, Stillschweigen zu bewahren. Er offenbart das Berufsgeheimnis nur
dann, wenn der Klient ihn von der Schweigepflicht entbindet bzw. entbunden hat.
§ 5 Sorgfaltspflicht
Der Geistheiler betreut seine Patienten mit der größtmöglichen Sorgfalt. Er wendet jene
Heilmethoden an, die nach seiner Überzeugung und seinem Ausbildungsstand auf dem
einfachsten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zur Linderung und ggf. zur Heilung (kein
Heilversprechen) der Beschwerden führen können.
§ 6 Aufklärungspflicht / Aufklärungsumfang
Der Geistheiler ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der
Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung
wesentlichen Umstände zu erläutern.
§ 7 Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für
Geistheiler derzeit nicht.
§ 8 Honorar
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung.
Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 111,- € je volle Stunde (60 Minuten) bei geistig-energetischen Sitzungen (Behandlungen).
Preise für andere Dienstleistungen der Heilerpraxis Hauser finden sich auf der Seite „Honorar“ auf der Website www.heilerpraxis-hauser.de und werden vor jeder Dienstleistung explizit und transparent mit dem Klienten/der Klientin vereinbart.
Das Honorar ist aus Sicherheitsgründen meinerseits via Vorkasse zu zahlen. Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar in bar gegen Quittung zu zahlen.
§ 9 Ausfallhonorar
Die spirituelle, energetisch-mediale Heilerpraxis Hauser wird nach einem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den Klienten reserviert ist. Dies
bedeutet jedoch auch, dass der Patient, wenn er den vereinbarten Termin nicht einhalten
kann, diesen spätestens 24 Stunden im Voraus absagen muss, damit die für
den Patienten vorgesehene Zeit noch anderweitig verplant werden kann. Diese Vereinbarung dient
nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet
zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten. So kann dem Klieten, wenn dieser den
Termin nicht rechtzeitig absagt, die Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen
gemäß §§ 611, 615 BGB in Rechnung gestellt werden. Das Recht der außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund wird durch diese Vereinbarung nicht berührt.
Ich behalte mir vor, bei sehr kurzfristigen Absagen eine Ausfallgebührt in Höhe von 25 Euro zu verlangen.
§ 10 Bei Ausfall von Terminen des Anbieters
Wenn Termine von mir abgesagt werden, erhalten Sie bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück. Weitere Ansprüche darüber hinaus, können jedoch nicht geltend gemacht werden.
§ 11 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt behält sich Sebastian Hauser vor, die beauftragte Dienstleistung um die Dauer der Zeit zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Dies wird dem Klienten zeitnah mitgeteilt.
§ 12 Heilwirkung, Wechselwirkung
Eine Heilwirkung der von mir angebotenen Leistungen wird nicht versprochen. Meine Arbeit ersetzt keinen Arzt, Therapeuten, Heilpraktiker oder Apotheker. Die energetische Arbeit fördert lediglich die Selbstheilungskräfte der Klienten und kann somit körperliche, geistige und seelische Beschwerden positiv beeinflussen.
________________________, _________________
(Ort) (Datum)
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Unterschrift des Klienten/ der Klientin